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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75   

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https://dejure.org/1978,2158
BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75 (https://dejure.org/1978,2158)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1978 - X ZR 11/75 (https://dejure.org/1978,2158)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1978 - X ZR 11/75 (https://dejure.org/1978,2158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Patentverletzung - Anforderungen an die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen - Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, auf Beweisverhandlung und auf erschöpfende Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 720 (Ls.)
  • MDR 1979, 398
  • GRUR 1979, 271
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats liegt Äquivalenz dann vor, wenn bei den sich gegenüberstehenden Ausführungsformen Aufgabe und technischer Erfolg gleich, die zur Lösung der Aufgabe und damit zur Erzielung des gleichen Erfolges (der gleichen Wirkung) verwendeten Mittel aber verschieden sind und sie der Durchschnittsfachmann aufgrund seines Fachwissens im Prioritätszeitpunkt aus der Patentschrift zur Herstellung desselben Endprodukts, d.h. zur Lösung der konkreten Aufgabe auffinden konnte (u.a. BGHZ 64, 86, 93 ff. - Metronidazol; BGH GRUR 1976, 88, 89 - Skistiefelabsatzbefestigung).
  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 326/58

    Ablehnung eines Sachverständigen - Ablehnungsgesuches - Entscheidung durch

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Daher weicht die vorliegende Entscheidung von der Rechtsmeinung des Bundesarbeitsgerichts (JZ 1960, 606, 607) nicht ab, das sich mit dem zuletzt genannten Sachverhalt zu befassen hatte.
  • BGH, 15.05.1975 - X ZR 35/72

    Beachtung der Veränderung der Patentlage in der Revisionsinstanz - Erlöschen

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats liegt Äquivalenz dann vor, wenn bei den sich gegenüberstehenden Ausführungsformen Aufgabe und technischer Erfolg gleich, die zur Lösung der Aufgabe und damit zur Erzielung des gleichen Erfolges (der gleichen Wirkung) verwendeten Mittel aber verschieden sind und sie der Durchschnittsfachmann aufgrund seines Fachwissens im Prioritätszeitpunkt aus der Patentschrift zur Herstellung desselben Endprodukts, d.h. zur Lösung der konkreten Aufgabe auffinden konnte (u.a. BGHZ 64, 86, 93 ff. - Metronidazol; BGH GRUR 1976, 88, 89 - Skistiefelabsatzbefestigung).
  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Die patentverletzende Ausführungsform darf gegenüber dem geschützten Erfindungsgedanken nicht erfinderisch sein (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH GRUR 1964, 132, 134, 135 - Kappenverschluß).
  • OLG Köln, 13.03.1974 - 2 U 55/73
    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Geschieht das nicht, sondern wird die Ablehnung erst in der Endentscheidung für unbegründet erklärt, so liegt darin in der Regel schon deswegen ein Verfahrensverstoß (vgl. BGH LM a.a.O.), weil dadurch der in § 406 Abs. 5 ZPO eröffnete Beschwerderechtszug abgeschnitten wird (vgl. o.a. Schrifttum und OLG Köln MDR 1974, 761; OLG Düsseldorf JZ 1977, 564, 565).
  • BGH, 15.12.1970 - X ZR 23/64

    Verfahren zur Herstellung von elastischen Schaumstoffen aus Polyestern und

    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Ihm liegt nach den Feststellungen des Senats im Nichtigkeitsverfahren X ZR 23/64 (urteil vom 15. Dezember 1970) die Aufgabe zugrunde, die nach dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur Herstellung von Schaumstoffen in Richtung eines brauchbaren Materials zu verbessern.
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1977 - 13 U 177/76
    Auszug aus BGH, 14.11.1978 - X ZR 11/75
    Geschieht das nicht, sondern wird die Ablehnung erst in der Endentscheidung für unbegründet erklärt, so liegt darin in der Regel schon deswegen ein Verfahrensverstoß (vgl. BGH LM a.a.O.), weil dadurch der in § 406 Abs. 5 ZPO eröffnete Beschwerderechtszug abgeschnitten wird (vgl. o.a. Schrifttum und OLG Köln MDR 1974, 761; OLG Düsseldorf JZ 1977, 564, 565).
  • BGH, 14.05.2019 - VI ZR 393/18

    Schadensersatzprozess: Berufungsgrund bei Entscheidung über eine

    Der Klägerin als ablehnender Partei wurde hierdurch der in § 406 Abs. 5 ZPO eröffnete Beschwerderechtszug abgeschnitten (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1978 - X ZR 11/75, MDR 1979, 398, juris Rn. 27) und sie wurde gezwungen, von dem Rechtsmittel gegen die Endentscheidung Gebrauch zu machen, obwohl sie insoweit nur eine Voraussetzung der Sachentscheidung, nämlich die Sachaufklärung im tatsächlichen Bereich, als fehlerhaft gerügt hat (vgl. OLG Düsseldorf, JZ 1977, 564, juris Rn. 24 f.).

    Die Entscheidung ist auch in der Sache nicht zu beanstanden, wie der Senat jedenfalls in der vorliegenden Verfahrenssituation zu prüfen hat; die insoweit entgegenstehende frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14. November 1978 - X ZR 11/75, MDR 1979, 398, juris Rn. 28) sowie des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 29. April 1982 - 2 BU 42/82, juris Rn. 5) beruhte maßgeblich auf der Unanfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen nach § 567 Abs. 3 und 4 ZPO a.F. und ist durch die wiederum im Rahmen der ZPO-Reform geschaffene Rechtsbeschwerde und die darin liegende Einbeziehung des Bundesgerichtshofs in den Beschwerderechtszug (vgl. Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl., vor §§ 574-577 Rn. 1) überholt.

  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 54/94

    Begründung eines Verfahrensmangels durch die Verwertung eines

    Unterläßt das Gericht, welches das Gutachten verwertet hat, eine solche gesonderte, der Sachentscheidung vorausgehende Beschlußfassung, so ist dies rechtsfehlerhaft (vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 31. Juli 1975 - SozR 1750 § 406 Nr. 1 und Beschluß vom 29. April 1982 - SozR 1500 § 160 Nr. 48; Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 31. Mai 1960 - BB 1960, 606; Bundesfinanzhof , Urteil vom 17. Februar 1987 - BB 1987, 1592; Bundesgerichtshof , Urteile vom 6. November 1958 - BGHZ 28, 302, 306, vom 4. Dezember 1958 - NJW 1959, 293 und vom 14. November 1978 - MDR 1979, 398, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Die Entscheidung über ein gegen einen Sachverständigen gerichtetes Ablehnungsgesuch im die Instanz abschließenden Urteil ist grundsätzlich verfahrensfehlerhaft, da auf diese Weise der Partei der Beschwerderechtszug abgeschnitten wird (BGH, Urteil vom 14.11.1978, X ZR 11/75; OLG Düsseldorf, Urteil vom ein 20.04.1977, 13 U 177/76 (BeckRS 1977, 01533); OLG Köln OLGZ 1974, 478).
  • BSG, 11.03.2016 - B 13 R 7/15 BH
    Im Übrigen ist der Revisionsinstanz die Überprüfung einer Entscheidung des Berufungsgerichts zur Ablehnung eines Sachverständigen auch dann verwehrt, wenn diese erst in dem Urteil erfolgt (BSG Urteil vom 28.9.1999 - B 2 U 32/98 R - BSGE 84, 281, 283 = SozR 3-2200 § 605 Nr. 1 S 3, unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 14.11.1978 - X ZR 11/75 - LM Nr. 6 zu § 406 ZPO; ebenso BGH Urteil vom 15.1.1988 - V ZR 197/86 - NJW-RR 1988, 524; aus dem Urteil des BSG vom 2.5.2001 - B 2 U 29/00 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 S 40 - ergibt sich nichts anderes, denn dort wird ein beachtlicher Verfahrensmangel nur für den Fall angenommen, dass das LSG eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch völlig, dh auch im Urteil, unterlässt).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 197/86

    Berufungsgericht - Beweisaufnahme - Arglistiges Verschweigen - Erhebliche Mängel

    Dann aber ist auch die hier verfahrenswidrig erst im Urteil getroffene Entscheidung über das Gesuch mit der Revision nicht angreifbar, weil eine Nachprüfung auch bei formal richtiger Art der Entscheidung unzulässig gewesen wäre (BGH, NJW 1959, 293 (294); NJW 1979, 720 L = LM § 406 ZPO Nr. 6 = MDR 1978, 398) .
  • BSG, 05.07.1979 - 9 RV 58/78
    Ein solcher Fall ist nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 14. November 1978 - X ZR 11/75; Leitsatz: NJW 1979, 720) von dem Sachverhalt abzugrenzen, welcher der Entscheidung des BAG zugrunde liegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77   

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https://dejure.org/1978,2368
BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77 (https://dejure.org/1978,2368)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1978 - X ZB 15/77 (https://dejure.org/1978,2368)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1978 - X ZB 15/77 (https://dejure.org/1978,2368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes beim Patentgericht - Fehlen einer Begründung bei Nichtwiedereröffnung der Verhandlung als patentgerichtlicher Verfahrensfehler - Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes - Verstoß gegen die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 398
  • GRUR 1979, 219
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
    Denn mit diesen Rügen wird lediglich geltend gemacht, daß die Gründe des angefochtenen Beschlusses sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft seien, weil wesentliches Vorbringen der Einsprechenden übergangen sein soll (vgl. BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen).
  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
    Ein Beschluß ist vielmehr erst dann "nicht mit Gründen versehen", wenn die in ihm enthaltenen einander widersprechenden Angaben nicht mehr erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung schließlich maßgebend waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine).
  • BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
    Ein Verstoß gegen den Üntersuchungsgrundsatz des § 41 b Abs. 1 PatG allein kann nach der gesetzlichen Regelung den Weg der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht eröffnen (BGH GRUR 1964, 697 - Fotoleiter).
  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97

    "Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

    Der Katalog der zulassungsfreien Rechtsbeschwerdegründe in § 100 Abs. 3 PatG macht schließlich auch deutlich, daß diese Vorschrift nicht der Durchsetzung von verfahrensrechtlichen Pflichten dient, die für das Bundespatentgericht aufgrund von §§ 87, 91 PatG bestehen bzw. sich aus diesen Vorschriften ergeben mögen (vgl. Sen.Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 15/77, GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1982 - I B 41/82

    Wiedereröffnung - Mündliche Verhandlung - Anfechtung

    Ein Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung besteht grundsätzlich nicht (BGH-Beschluß vom 28. November 1978 X ZB 15/77, MDR 1979, 398).
  • BPatG, 29.03.2008 - 3 Ni 57/05

    Anforderungen an eine erfinderische Tätigkeit (hier: Bereitstellung von

    Dem rechtlich als Anregung zu wertenden Antrag der Klägerin auf Wiedereröffnung der am 18. Dezember 2007 geschlossenen mündlichen Verhandlung (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis) war nicht stattzugeben.
  • BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04
    Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis).
  • BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04
    Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76   

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https://dejure.org/1978,3610
BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,3610)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - X ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,3610)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - X ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,3610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Zulässigkeit der Berufung gegen eine als Klarstellung bezeichnete Änderung der Patentansprüche - Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nebenintervention

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 398
  • GRUR 1979, 222
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 86/64

    Heranziehung der in der Patentschrift angegebenen Vorteile einer Vorrichtung bei

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Gleichwohl kann in einer solchen Klarstellung eine Beschwer des Nichtigkeitsbeklagten zu sehen sein, nämlich dann, wenn die Klarstellung nach ihrer sachlichen Bedeutung eine Einschränkung des Streitpatents enthält (RG GRUR 1942, 15; BGH GRUR 1967, 194, 195 - Hohlwalze).

    Gegen die Statthaftigkeit einer Anschlußberufung (vgl. BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze) bestehen auch dann keine Bedenken, wenn diese allein durch einen Nebenintervenienten eingelegt wird (BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).

  • BGH, 03.03.1977 - X ZR 22/73

    Patent hinsichtlich der besonderen Errichtung einer Mehrzweckhalle - Auslegung

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Sie beruhen auf einer zutreffenden Anwendung der Grundsätze, denen die Rechtsprechung des Senats in dieser Frage folgt (vgl. BGH GRUR 1977, 598, 599, 600 - Autoskooterhalle) und werden auch durch die Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen bestätigt.
  • BGH, 20.04.1961 - I ZR 27/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Gegen die Statthaftigkeit einer Anschlußberufung (vgl. BGH GRUR 1967, 194, 196 - Hohlwalze) bestehen auch dann keine Bedenken, wenn diese allein durch einen Nebenintervenienten eingelegt wird (BGH GRUR 1961, 572, 573 - Metallfenster).
  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

    Auszug aus BGH, 30.11.1978 - X ZR 32/76
    Für die Bejahung der Zulässigkeit der Berufung gegen eine solche als Klarstellung bezeichnete Änderung der Patentansprüche reicht es aus, daß die Berufungsklägerinnen das Vorliegen einer Beschwer schlüssig darlegen; ob die Klarstellung tatsächlich einschränkend in ihre Rechte eingreift, ist eine Frage der Begründetheit der Berufung (RGZ 158, 1, 2; BGH a.a.O. - Hohlwalze).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung; Senat, GRUR-RS 2020, 43243 Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter indes in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2005 - 2 U 111/03

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Denn angesichts der oben dargelegten Bindung des Verletzungsrichters an den die Beschränkung des Patents betreffenden Teil der Entscheidungsgründe eines im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteils ist eine Beschwer des Patentinhabers - als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Berufung - bereits dann gegeben, wenn bestimmte Passagen in den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils auch nur die ernsthafte Gefahr einer einschränkenden Auslegung des betroffenen Patents durch den Verletzungsrichter begründen (vgl. dazu BGH, GRUR 1988, 757 - Düngerstreuer; BGH, GRUR 1979, 222, 223 - Überzugsvorrichtung; Benkard/Rogge a.a.O., § 110 PatG, Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
    Soweit der Sinn einer Teilvernichtung nicht im Wege steht, ist der Verletzungsrichter in der Bestimmung des Gegenstands der Erfindung frei (vgl. BGH GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel; BGH GRUR 1979, 222, 224 - Überzugsvorrichtung).
  • BGH, 29.05.1980 - X ZR 79/78

    Patentverletzungen durch "glatte patentrechtliche Äquivalente" - Verletzung des

    Wie der erkennende Senat in seinem das vorliegende Klagepatent betreffenden Urteil vom 30. November 1978 - X ZR 32/76 - ausgeführt hat, ist Gegenstand der Lehre des Klagepatents nach dessen Anspruch 1 eine Überziehvorrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruchs genannten Art mit.
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